AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen bzw. Aufträge, die der Auftragnehmer (Alexander Gradl) gegenüber dem Auftraggeber erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie der Auftragnehmer schriftlich anerkannt hat.
1 Leistungsumfang
1.1 Der Leistungsumfang wird im Auftrag bzw. Vertrag schriftlich vereinbart. Für den Fall, dass einzelne Punkte nicht genau definiert sind, entscheidet der Auftragnehmer wie, wann und in welchem Ausmaß diese Punkte gestaltet werden. Dasselbe gilt, sollte eine genaue Leistungsbeschreibung entfallen.
1.2 Es können von beiden Parteien zu jedem Zeitpunkt Änderungswünsche verlangt werden, diese sind schriftlich und detailliert zu beschreiben. Änderungen können die Gesamtkosten sowie das Lieferdatum beeinträchtigen.
1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
1.4 Wenn es dem Auftragnehmer aufgrund von Versäumnissen des Auftraggebers oder Änderungen der ursprünglichen Leistungsbeschreibung nicht möglich ist, den Auftrag auszuführen, so hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber muss in diesem Fall die bisherigen Kosten und Spesen des Auftragnehmers. Für alle Schäden, die durch das Zurücktreten vom Vertrag entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.
1.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt auf sein Mitwirken der Auftraggeber Webseite hinzuweisen. Dies gilt ins besondere auch durch einen Link zu der Auftragnehmer Webseite, welcher auf der Auftraggeber Webseite platziert ist. Zudem kann auf die Mitwirkung auf der Auftragnehmer Webseite hingewiesen werden.
1.6 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum des Auftragnehmers.
1.7 Designelemente (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder und Grafiken) sind ausschließlich für den Eigengebrauch erlaubt. Diese Materialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung für andere Zwecke verwendet, kopiert, vervielfältigt oder verbreitet werden.
2 Vergütung
2.1 Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart und der Auftraggeber hat Änderungswünsche verlangt, so kann der Auftragnehmer, für die entstandenen Mehrleistungen eine zusätzliche Vergütung berechnen. Diese Vergütung für Mehrleistungen wird nach den tatsächlich aufgewendeten Stunden berechnet.
2.2 Erforderliche Fremdleistungen, zur Erfüllung des Auftrages, werden dem Auftraggeber bekannt gegeben. Der Auftragnehmer ist befugt, diese Leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu ordern. Hierzu erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vollmacht. Sollten in Ausnahmefälle Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, sind diese Kosten vom Auftraggeber zu begleichen.
2.3 Einmalige Vergütungen werden nach der Leistungserbringung verrechnet. Laufende Verträge werden im Vorhinein für die jeweilige gesamte Vertragsdauer verrechnet. Das Zahlungsziel ist 7 Tage netto ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug von Spesen. An dem Tag an dem der Auftragnehmer über die Zahlung verfügen kann, gilt diese als erfolgt. Zahlungsverzug berechtigt den Auftragnehmer zur Verrechnung von gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Eintreibung erforderlichen Kosten. Für den Fall, dass der Zahlungsverzug des Auftraggebers 10 Tage überschreitet, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle Leistungen sofort einzustellen.
2.4 Preiserhöhungen für laufende Vereinbarungen:
Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Der Auftraggeber kann sein Sonderkündigungsrecht beanspruchen. Die Frist des Sonderkündigungsrecht ist 28 Tage ab Erhalt der Mitteilung über eine Preiserhöhung. Preiserhöhungen in Folge einer Indexanpassung werden nicht im Vorhinein bekannt gegeben. Alle Preise unterliegen einer jährlichen Indexanpassung, die auf Basis des Verbraucherpreisindex 2005 erfolgt, oder eines nachfolge Index der an dessen Stelle tritt. Sollte eine Preisanpassung wegen einer Indexanpassung erfolgen, dann gilt der angepasste Betrag als neuer Ausgangspunkt für künftige Preisanpassungen. Im Falle einer nicht Anpassung, stellt das kein Verzicht auf das Recht für künftige Anpassungen dar. Preisanpassungen der Domains oder des Hostings aufgrund von Preisanpassungen durch den Domain Provider oder Hosting Dienst, werden nicht im Vorhinein mitgeteilt, da der Auftragnehmer keinen Einfluss auf deren Preise hat. Preisanpassungen des Domain Provider oder Hosting Dienst berechtigt den Aufraggeber nicht zur außerordentlichen Kündigung.
3 Kündigungsfrist & laufende Verträge
3.1 Falls nicht anders vereinbart, gelten folgende Bestimmungen:
Für laufende Verträge gilt eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Nach Ablauf dieser Mindestvertragsdauer wird der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate verlängert, sofern er nicht vorher schriftlich gekündigt wird. Sollte eine abweichende Mindestvertragsdauer, wie oben beschrieben, vereinbart worden sein, dann verlängert sich der Vertrag um die abweichend vereinbarte Mindestvertragsdauer. Laufende Verträge werden auf unbestimmte Zeit vereinbart, wobei beide Parteien das Recht haben, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Vertragsende zu beenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.
4 Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle notwendigen Unterlagen, die er benötigt für die Erstellung einer Webseite oder Ausführung der Dienstleistung bzw. des Auftrages, rechtzeitig zur Verfügung. Darunter fallen unter anderem Fotos, Texte, Logos, Grafiken, Unternehmensdaten, Filme, Musikstücke etc. Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in digitaler Form.
4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die zu Verfügung gestellten Unterlagen keine Rechte von Dritten verletzten. Aus der Verletzung dieser Pflicht resultierende Ersatzansprüchen Dritter ist der Auftragnehmer zu entbinden.
4.3 Der Auftragnehmer wird alle Lieferungen, Dienstleistungen & Webseiten zur Freigabe übermitteln. Der Auftraggeber überprüft diese Unterlagen, Änderungswünsche oder Reklamationen sind ehest möglich, jedoch spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber keine Rückmeldung bezüglich Änderungen oder Reklamationen, so gelten die übermittelten Unterlagen als freigegeben. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Lieferungen, Dienstleistungen & Webseiten. Die Beanspruchung von Gewährleistungsansprüchen und/oder Schadenersatzansprüchen aufgrund Verletzung der Rügepflicht ist ausgeschlossen.
5 Datenausgabe
5.1 Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite zu bearbeiten. Die Vertragspartner bestimmen einvernehmlich welches Datenformat und die Art des Datenträgers. Der Auftragnehmer kann ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger auswählen, sollte keine Vereinbarung darüber getroffen worden sein.
Kosten & Gefahr des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline trägt der Auftraggeber.
6 Nutzung von Medien
6.1 Der Auftraggeber verwendet diverse Medien, unter anderem, aber nicht ausschließlich, Bilder, Icons, Grafiken und Schriftarten, die unterschiedlichen Lizenzbedingungen unterliegen. Diese können variieren und spezifische Nutzungseinschränkungen enthalten. Manche Medien haben Lizenzen, die ausschließlich die Verwendung auf einer einzigen Website erlauben, während andere auch eine weitergehende Nutzung, wie die Vervielfältigung, gestatten.
6.2 Bevor Medien außerhalb einer Website verwendet werden, liegt die Haftung für die Einhaltung der Lizenzbedingungen beim Auftragnehmer. Es ist die Pflicht des Auftragnehmers, sich über die jeweiligen Lizenzbestimmungen der verwendeten Medien zu informieren und sicherzustellen, dass diese entsprechend eingehalten werden.
6.3 Auf Wunsch kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer Auskunft über die Lizenzbedingungen der verwendeten Medien geben und ihn bei der Einhaltung der Lizenzbestimmungen unterstützen. Es obliegt jedoch dem Auftragnehmer, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Inhalte den Lizenzbedingungen entspricht.
7 Haftung
7.1 Jegliche Dienstleistungen werden auf eigene Gefahr genutzt und es wird keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen bzw. Dienstleistungen gegeben.
Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben über Produkte, Leistungen, Unternehmen sowie Inhalte und Rechtstexte auf der für den Auftraggeber erstellten Webseite. Der Auftragnehmer ist in keiner Weise für die Rechtskonformität der Webseite des Auftraggebers verantwortlich.
7.2 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig zufügt. Eine darüberhinausgehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die Kunden des Auftraggebers geltend machen könnten. Zudem hält der Auftraggeber den Auftragnehmer für sämtliche von ihm erbrachten Produkte und Dienstleistungen, schadlos und klaglos.
7.3 Die Auftragnehmer haftet nicht für zeitliche Verzögerungen und Terminüberschreitungen, deren Ursprung beim Auftraggeber oder bei Dritten liegt, die der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers beauftragt hat.
7.4 Soweit die Haftung für Schäden durch diese vertragliche Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden kann, wird die Haftung auf die Höhe des gegenständlichen Geschäfts zugrundeliegendem Entgelts beschränkt.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Sollten in diesen AGB eine oder mehrere unwirksame Bestimmungen enthalten sein, so sind die restlichen Bestimmungen davon nicht betroffen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung, wird diese durch eine Wirksame ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
8.2 Es gilt das Recht der Republik Österreich.
8.3 Gerichtsstand ist ausschließlich Kufstein.
Stand 12.06.2024